Die regelmäßige UVV-Prüfung ist gemäß §10 Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen

Die Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften. Die UVV-Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung technischer Arbeits- und Betriebsmittel. Die sich aus den Unfallverhütungsvorschriften ableitenden Pflichten sind für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlich.

Das bedeutet: Der Arbeitgeber hat mit entsprechenden Instandhaltungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel während ihrer gesamten Einsatzzeit bzw. Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen. Werkzeuge, Geräte und Hilfsmittel müssen stets im sicheren Zustand gehalten werden, um Sicherheitsrisiken zu vermindern.

Für eine UVV-Prüfung sind die Angaben des Herstellers der jeweiligen Geräte, Maschinen, Regale, Flurförderfahrzeuge etc. zu berücksichtigen. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sind unverzüglich durchzuführen und alle sich hieraus erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden.

Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung mit maximaler Sicherheit durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen.

Instandsetzungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten externen Experten mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden.

Gerne führen wir folgende UVV-Prüfung für Sie durch:

  • DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • Leitern, Tritte und Kleingerüste nach DGUV Information 208-016
  • Regalprüfung nach DIN EN 15635
  • Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Prüfung von PSA gegen Absturz nach DGUV 312-096
  • Prüfung von kraftbetätigten Türen und Tore nach ASR 1.7

Wir erinnern Sie gerne an Ihre fälligen UVV-Prüfung und prüfen bundesweit für Sie.