Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer (BSH)
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens und der Brandgefährdung, Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen und Besucher sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Dauer
4 Zeitstunden, von 08:00 Uhr-12:00 Uhr
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben der Brandschutzhelfer
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren und Risiken durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungswege
- Praktische Löschübung
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlagen
- DGUV Information 205-023
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1
- ASR A 2.2
Teilnehmeranzahl
max. 25 Teilnehmer
Zielgruppe
- Unternehmer/ Mitarbeiter
- Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben
- Fach- und Führungskräfte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
Kosten
149,00 Euro zzgl. 19% MwSt. je Teilnehmer als PRÄSENZ-Schulung
(89,00 Euro zzgl. 19% MwSt. je Teilnehmer für Bestandskunden)
Dieses Seminar können Sie auch als Inhouse-Schulung buchen.
Termine
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Anfrage / Buchung
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