Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer (BSH)
Die Vorgabe ist: Der Arbeitgeber hat eine unternehmensindividuelle vorgegebene Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und sodann als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die vorgegebene Anzahl von Brandschutzhelfern ist unternehmensspezifisch und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Im Regelfall ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) ausreichend. Je nach Art des Unternehmens und der Brandgefährdung, Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (Mitarbeiter plus betriebsfremde Personen und Besucher sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter – z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel – zu berücksichtigen.
Dauer
8 Zeitstunden, von 09:00 Uhr-17:00 Uhr
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben der Brandschutzhelfer
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren und Risiken durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungswege
- Praktische Löschübung
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlagen
- DGUV Information 205-023
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1
- ASR A 2.2
Teilnehmeranzahl
min. 10 Teilnehmer
max. 25 Teilnehmer
Zielgruppe
- Unternehmer/ Mitarbeiter
- Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben
- Fach- und Führungskräfte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
Kosten
290,- zzgl. MwSt. je Teilnehmer
Dieses Seminar können Sie auch als Inhouse-Schulung buchen.
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