Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn …

auf Baustellen, an denen mehrere Firmen bzw. deren Beschäftigte tätig werden, bereits für die Planungen der Ausführungen und für die daran anschließende Ausführung des Bauvorhabens einen bzw. mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (w/m/d: SiGeKo) zu bestellen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) trägt mit seiner Tätigkeit dazu bei, dass das Bauvorhaben und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit voll und ganz sicher sind.

Klingt komplex? Ist es auch. Doch keine Sorge, denn mit uns haben Sie einen ausgewiesenen Experten an Ihrer Seite. Wir nehmen Ihnen alles ab:

  • Bereits während der Planungsphase eines Bauvorhabens stimmen wir alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander ab.
  • Wir erstellen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält.
  • Wir fertigen die erforderliche sogenannte Unterlage an, aus der alle Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.

Leistungen in der Planungsphase

  • Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
  • Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

Leistungen in der Ausführungsphase

  • Durchsetzung zur rechtssicheren Baustelle für den AG hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht
  • Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
  • Organisieren und Durchführen von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen
  • Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel

Die Vorteile für Sie als Bauherrn:

Rechtssicherheit
Dokumentation in Bild und Schrift
Kosten- und Zeitersparnis
Planungssicherheit