Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn …
…auf Baustellen, an denen mehrere Firmen bzw. deren Beschäftigte tätig werden, bereits für die Planungen der Ausführungen und für die daran anschließende Ausführung des Bauvorhabens einen bzw. mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (w/m/d: SiGeKo) zu bestellen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) trägt mit seiner Tätigkeit dazu bei, dass das Bauvorhaben und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit voll und ganz sicher sind.
Klingt komplex? Ist es auch. Doch keine Sorge, denn mit uns haben Sie einen ausgewiesenen Experten an Ihrer Seite. Wir nehmen Ihnen alles ab:
Leistungen in der Planungsphase
Leistungen in der Ausführungsphase
Die Vorteile für Sie als Bauherrn:
Rechtssicherheit
Dokumentation in Bild und Schrift
Kosten- und Zeitersparnis
Planungssicherheit