Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art
des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und
Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Dauer

8 Unterrichtseinheiten, von 09:00 – 17:00 Uhr inkl. Pausen

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Aufgaben des Brandschutzhelfer
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren und Risiken durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Praktische Löschübung

Abschluss

Teilnehmerzertifikat

Voraussetzungen

Keine

Rechtsgrundlagen

  • DGUV Information 205-023
  • Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 1
  • ASR A 2.2

Teilnehmeranzahl

mind. 8 Teilnehmer, max. 15 Teilnehmer

Zielgruppe

  • Unternehmer/ Mitarbeiter
  • Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben
  • Fach- und Führungskräfte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte

Anfrage