Datenschutz­beauftragter nach DSGVO

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) wirkt auf unterschiedlichen Ebenen. Beispiel Landesdatenschutzbeauftragter, Bundesdatenschutzbeauftragter und betrieblicher DSB: Die jeweiligen Kontroll- und Beratungsfunktionen im Bereich des Datenschutzes weichen erheblich voneinander ab und sind lediglich in der Grundsätzlichkeit identisch.

Dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Unternehmen. Hierbei ist der Begriff „Unternehmen“ in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weit gefasst, denn er umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben – und zwar unabhängig von der Rechtsform. Das bedeutet also, dass etwa auch Vereine wie Selbstständige sowie andere nichtöffentliche Stellen als Unternehmen im Sinne der DSGVO zu betrachten sind.

Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen

Der Datenschutzbeauftragte (m, w, d) ist ein Experte für den Datenschutz.

In Unternehmen nehmen Datenschutzbeauftragte (DSB) im Rahmen der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine sehr wichtige und verantwortungsvolle Funktion ein.

An der Schnittstelle zwischen Unternehmen, Datenschutzbehörden und Betroffenen verfügt der DSB in den Betrieben über die erforderliche datenschutzrechtliche Expertise, um die Umsetzung datenschutz­rechtlicher Vorgaben zu gestalten, zu kontrollieren und zu kommunizieren.

Wichtig zu wissen: In Unternehmen kann sowohl ein interner als auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Während ein interner DSB eine fest mitarbeitende Person des Unternehmens ist, wird ein externer DSB im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses beauftragt. On interne oder extern – entscheidend ist allein, dass ein Unternehmen den erforderlichen DSB bestellt.

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter erhalten Sie von uns diese Mehrwerte und Leistungen:

  • Wir sind Ihr Experte und Ansprechpartner für den Datenschutz.
  • Wir sorgen für die Sicherstellung und Umsetzung der DSGVO Vorgaben im Unternehmen.
  • Wir sorgen für die Sicherstellung und Umsetzung aller sonstigen datenschutzrechtlichen Regelungen im Betrieb.
  • Wir kümmern uns um die Verhinderung von Datenschutzverletzungen.
  • Wir sorgen für den Schutz aller relevanten Daten.
  • Wir organisieren die Überwachung der Datenschutzgesetze.
  • Wir minimieren die Gefahren des Datenmissbrauchs.
  • Wir verhindern und melden Datenschutzpannen.
  • Wir sind als DSB der Vermittler zwischen Unternehmen, Betroffenen und Aufsichtsbehörden.

Wann benötige ich für mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

In Art. 37 DSGVO in Verbindung mit § 38 BDSG ist geregelt, dass ein Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen dann bestellt werden muss, wenn mindestens 20 Personen (einschließlich Teilzeitkräfte, Aushilfen und Praktikanten) regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Unter diese Tätigkeiten fallen beispielsweise Datenverarbeitungen mit Outlook oder Excel.

Zudem besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in manchen Fällen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter: Etwa dann, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DS-GVO unterliegen oder sofern personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.