Wir als der externe Abfallbeauftragte Ihres Unternehmens
Sie führen ein Unternehmen, das nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einen Abfallbeauftragten benötigt?
Als Ihr externer Abfallbeauftragter (w, m, d) unterstützen wir Sie unter anderem bei der Stoffstromanalyse, der Entwicklung von Konzepten zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren sowie bei der Erstellung der Abfallbilanz und des Jahresberichtes.
Erstberatung – Betreuung vor Ort – Lückenlose Dokumentation
In unserer Funktion als externe Abfallbeauftragte (w/m/d) beraten wir die Unternehmensleitung und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sind.
Außerdem übernehmen wir die Überwachung und Kontrolle der betrieblichen Abfallwirtschaft. Das bedeutet, wir überwachen die Wege der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zur Verwertung oder Beseitigung. Hierbei achten wir darauf, dass Ihr Unternehmen die für Abfälle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen einhalten. Wir übernehmen die Aufgaben gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).
Unsere Aufgaben als Ihr Abfallbeauftragter:
Welcher Betrieb benötigt einen Abfallbeauftragten?
In §2 der Abfallbeauftragtenverordnung ist festgelegt, welche Unternehmen verpflichtet sind, Abfallbeauftragte zu bestellen. Und zwar sind das Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen, Besitzer im Sinne des § 27 KrWG – d.h. Hersteller und Vertreiber, die Abfälle zurücknehmen – sowie Betreiber von Rücknahmesystemen.
Grundlage für die Bestellung und deren Aufgaben sind u.a. das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallbeauftragten-Verordnung (AbfBeauftrV).