Berufskraftfahrer Weiterbildung

Alle Berufskraftfahrer, egal ob LKW-Fahrer oder Busfahrer, unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Weiterbildung nach § 4 BKrFQG. Das BKrFQG fordert die Weiterbildung durch Teilnahme am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte mit dem Ziel, alle Berufskraftfahrer auf dem neuesten Stand zu halten.

Übersicht für die Module im Güterkraftverkehr

  • Modul 1 „Wirtschaftliches Fahren“ Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3
  • Modul 2 „Ladungssicherung“ Kenntnisbereiche 1.4
  • Modul 3 „Sozialvorschriften“ Kenntnisbereich 2.1
  • Modul 4 „Recht/ Dokumente“ Kenntnisbereiche 2.2
  • Modul 5 „Sicherheit/ Positives Image“ Kenntnisbereiche 3.1 bis 3.7

Übersicht für die Module im Personenverkehr

  • Modul 1 „Wirtschaftliches Fahren“ Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3
  • Modul 2 „Fahrgäste/ Ladungssicherung“ Kenntnisbereiche 1.5, 1.6
  • Modul 3 „Sozialvorschriften“ Kenntnisbereich 2.1
  • Modul 4 „Recht/ Dokumente“ Kenntnisbereiche 2.3
  • Modul 5 „Sicherheit/ Positives Image“ Kenntnisbereiche 3.1 bis 3.6 und 3.8

Die BKF-Weiterbildungen bieten wir derzeit ausschließlich als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen an. Der Vorteil der Inhouse-Schulung besteht im engen Bezug zu Ihrem Unternehmen und damit zu Ihren Bedürfnissen.

Dauer

7 Stunden je Modul

Kosten

1.250 Euro Netto/ Tag (Inkl. An- und Abreisekosten, Übernachtung, Lehrmittel, Teilnehmerunterlagen)

Bei Buchung weiterer Module: Preis auf Anfrage. (Auch Samstag möglich)

Der Preis ist ein Gesamtpreis für alle Teilnehmenden.

Anfrage