Berufskraftfahrer Weiterbildung
Alle Berufskraftfahrer, egal ob LKW-Fahrer oder Busfahrer, unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Weiterbildung nach § 4 BKrFQG. Das BKrFQG fordert die Weiterbildung durch Teilnahme am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte mit dem Ziel, alle Berufskraftfahrer auf dem neuesten Stand zu halten.
Übersicht für die Module im Güterkraftverkehr
- Modul 1 „Wirtschaftliches Fahren“ Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3
- Modul 2 „Ladungssicherung“ Kenntnisbereiche 1.4
- Modul 3 „Sozialvorschriften“ Kenntnisbereich 2.1
- Modul 4 „Recht/ Dokumente“ Kenntnisbereiche 2.2
- Modul 5 „Sicherheit/ Positives Image“ Kenntnisbereiche 3.1 bis 3.7
Übersicht für die Module im Personenverkehr
- Modul 1 „Wirtschaftliches Fahren“ Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3
- Modul 2 „Fahrgäste/ Ladungssicherung“ Kenntnisbereiche 1.5, 1.6
- Modul 3 „Sozialvorschriften“ Kenntnisbereich 2.1
- Modul 4 „Recht/ Dokumente“ Kenntnisbereiche 2.3
- Modul 5 „Sicherheit/ Positives Image“ Kenntnisbereiche 3.1 bis 3.6 und 3.8
Die BKF-Weiterbildungen bieten wir derzeit ausschließlich als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen an. Der Vorteil der Inhouse-Schulung besteht im engen Bezug zu Ihrem Unternehmen und damit zu Ihren Bedürfnissen.
Dauer
7 Stunden je Modul
Kosten
1.250 Euro Netto/ Tag (Inkl. An- und Abreisekosten, Übernachtung, Lehrmittel, Teilnehmerunterlagen)
Bei Buchung weiterer Module: Preis auf Anfrage. (Auch Samstag möglich)
Der Preis ist ein Gesamtpreis für alle Teilnehmenden.