Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß RAB 30, Anlagen B & C

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, hat der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.

Voraussetzung

Die RAB 30, Anl. A weist darauf hin, dass geeignete Koordinatoren neben „Baufachlichen Kenntnissen“ und zwei Jahren Berufserfahrung in Ausführungs- oder Planungsphase auch „Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse“ nach RAB 30, Anl. B sowie „Spezielle Koordinatoren-Kenntnisse“ nach RAB 30, Anl. C nachzuweisen haben.

Dauer

5 Tage (54 UE) von 09:00 – 17:00 Uhr

Inhalte

  • Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes nach § 4 ArbSchG
  • Vorschriften der Unfallversicherungsträger
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen
  • Beurteilung von Gefährdungen bei späteren Arbeiten an den baulichen Anlagen
  • Erforderliche Schutzmaßnahmen
  • Organisation des Arbeitsschutzes auf den Baustellen
  • Anforderungen der Baustellenverordnung
  • Planung der Tätigkeit als SiGeKo
  • Planung, Inhalt und Aufbau eines SiGe-Planes
  • Erstellung eines SiGe-Planes
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten

Abschluss

Online-Prüfung, min. 50% muss richtig sein

Zielgruppe

  • Architekten
  • Ingenieure
  • Bauplaner
  • Meister, Poliere, Bauleiter
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kosten

Auf Anfrage

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

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