Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß RAB 30, Anlagen B & C
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, hat der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.
Voraussetzung
Die RAB 30, Anl. A weist darauf hin, dass geeignete Koordinatoren neben „Baufachlichen Kenntnissen“ und zwei Jahren Berufserfahrung in Ausführungs- oder Planungsphase auch „Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse“ nach RAB 30, Anl. B sowie „Spezielle Koordinatoren-Kenntnisse“ nach RAB 30, Anl. C nachzuweisen haben.
Dauer
5 Tage (54 UE) von 09:00 – 17:00 Uhr
Inhalte
- Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes nach § 4 ArbSchG
- Vorschriften der Unfallversicherungsträger
- Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen
- Beurteilung von Gefährdungen bei späteren Arbeiten an den baulichen Anlagen
- Erforderliche Schutzmaßnahmen
- Organisation des Arbeitsschutzes auf den Baustellen
- Anforderungen der Baustellenverordnung
- Planung der Tätigkeit als SiGeKo
- Planung, Inhalt und Aufbau eines SiGe-Planes
- Erstellung eines SiGe-Planes
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
Abschluss
Online-Prüfung, min. 50% muss richtig sein
Zielgruppe
- Architekten
- Ingenieure
- Bauplaner
- Meister, Poliere, Bauleiter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
Kosten
Auf Anfrage