Wir beraten Sie sicherheitstechnisch, bieten Ihnen fachliche Betreuung und stellen Ihre versierte externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Gesundheit als Faktor für Unternehmenserfolg

Nur gesunde Mitarbeitende können beste Leistungen erbringen und ihre Aufgaben maximal gut erfüllen. Umso entscheidender ist für Unternehmen die Verhütung von Arbeitsunfällen und die gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeitsplätze.

Damit Sie als Arbeitgeber auch hier immer auf der sicheren Seite sind, sollten Sie auf unsere Expertise als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zurückgreifen. Bundesweit unterstützen wir sie bei der Einhaltung und Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG.

Sicherheitstechnische Betreuung für Ihre Firma

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor: Bereits ab dem ersten fest angestellten Mitarbeitenden müssen Arbeitgeber für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen.

Diese Aufgabe übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dessen Verantwortung ist die präzise Beratung und umsichtige Betreuung für alle sich stellenden Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen.

Die erforderlichen Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi oder SiFa) regelt die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft in Vorschrift 2 der DGUV bzw. diese werden durch die Gefährdungsanalyse innerhalb der Gefährdungsbeurteilung exakt ermittelt.

Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen:

  • Die Unterstützung beim Aufbau der Arbeitsschutzorganisation.
  • Die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen.
  • Das Erstellen von Betriebsanweisungen.
  • Regelmäßige Begehungen der Betriebsstätten
  • Die Beratung der persönlichen Schutzrüstung für Ihre Mitarbeiter (PSA).
  • Die Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA).
  • Die Schulungen der Sicherheitsbeauftragten.
  • Die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen.
  • Die Untersuchung nach Vorfällen.
  • Die Beratung für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
  • Die Durchführung von Messungen (Lärm, Klima, Beleuchtung).
  • Die Erstellung der Dokumentation.

Wir unterstützen Sie bei dem Modell der bedarfsgerechten Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Arbeitsmediziners.

Wir beraten Sie bei der sicherheitstechnischen Betreuung.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie rund um die Verhütung von Arbeitsunfällen und bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Unser Angebot als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß der DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG gilt bundesweit – ganz gleich, wo in Deutschland Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Rahmenverträge.

Unsere individuell aufgesetzten Rahmenverträge bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen, Handwerksbetriebe und Praxen, die sich in Verbänden, Innungen oder Netzwerken organisieren – denn die im Rahmenvertrag vereinbarte Betreuung ist günstiger und der Aufwand geringer.

Gerne biete Ihnen die für Sie maßgeschneiderte Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz an – unsere modularen Rahmenverträge machen es möglich.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe)

Deutschlandweit bieten wir Unternehmen Ausbildungen und Seminare rund um den Arbeitsschutz an. Besonders stark nachgefragt ist unsere vielfach bewährten Ausbildungsmodule zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe). Infomieren Sie sich hier über Einzelheiten und Termine.