Brandschutz im Betrieb: Eine große Herausforderung für jeden Unternehmer.

Die unmittelbaren Schäden und die Folgeschäden von Bränden in Arbeitsstätten gefährden das Leben der Mitarbeitenden, beschränken oder unterbrechen die Prozesse und verursachen Kosten, die mitunter existenzbedrohend sind.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie per Gesetz verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass all Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich im Brandschutz unterwiesen sind und eine Feuerlöschübung absolvieren.

Übertragen Sie dieses wichtige Thema an uns. Unsere ausgebildeten und geprüften Brandschutzbeauftragten beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Wir bieten Ihnen diese Vorteile:

  • Beantwortung aller eingehenden E-Mails innerhalb von 48 Stunden.
  • Praxissichere Beratung.
  • Rechtssicherheit bei der sicherheitstechnischen Beratung.
  • Keine Kosten für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden.
  • Planbare Vertragslaufzeiten
  • Blick auf das Ganze (keine Betriebsblindheit).

Profitieren Sie von unserer Unterstützung bei:

  • Der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen.
  • Der Erstellung von Brandschutzkonzepten.
  • Der Rechtssicherheit bei der sicherheitstechnischen Beratung.
  • Der Gestellung von externen Brandschutzbeauftragten nach DGUV-I- 205-003.
  • Der Erstellung von Feuerwehrlaufkarten und Feuerwehrpläne.
  • Der Durchführung der Ausbildung von Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten.

Unsere versierte Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer.

Der Schutz von Leben, Objekten und Maschinen sowie die Sicherung von Produktion und Wertschöpfung: Ein Brand ist für jedes Unternehmen eine ernste Bedrohung. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und der Schutz der öffentlichen Sicherheit erfordern die sensible Aufmerksamkeit für den Brandschutz.

Der betriebliche Brandschutz umfasst die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und die Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern sowie die Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Personen zu benennen, die die Aufgaben bei der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung wahrnehmen. Die Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind Personen, die die Aufgaben des Brandschutzes im Betrieb übernehmen. Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Grundsätzlich sollte immer die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein. Hier muss der Arbeitgeber auch mögliche Abwesenheiten aufgrund von Urlaub, Krankheit und Fortbildung berücksichtigen. Es empfiehlt sich also, einen größeren Kreis an Beschäftigten auszubilden bzw. ausbilden zu lassen.

Beachten Sie: Die Regelung des Brandschutzhelfers gilt bereits ab einem fest angestellten Mitarbeitenden. Somit ist auch in kleinen Betrieben mindestens ein Brandschutzhelfer erforderlich.

Die Rolle des Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte (m., w., d.) berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen zum Brandschutz. Das umfasst auch die Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften und die Beurteilung möglicher Brandgefährdungen.

Unsere Ausbildung ihrer Mitarbeitenden zum Brandschutzbeauftragten vermittelt fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten, um der verantwortungsvollen Aufgabe des bestellten Brandschutzbeauftragten voll und ganz gerecht zu werden.