Erstschulungen für Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen

Laut §22 SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1 muss jedes Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Damit dieser seine Aufgaben auch wie erforderlich erfüllen kann, muss er eine Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten absolvieren und an entsprechenden Weiterbildungen teilnehmen.

Die Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten sind mehrtägig, da das Aufgabengebiet eines Sicherheitsbeauftragten recht umfangreich sein kann. So muss er beispielsweise Gefährdungen und gesundheitsgefährdende Belastungen wahrnehmen können und sich bezüglich der Ergreifung möglicher Schutzmaßnahmen auskennen.

Folgende Punkte sollte eine Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten unter anderem beinhalten:

  • Rechtsstruktur Arbeitsschutz (bestehend aus staatlichem Arbeitsschutz und gesetzlicher Unfallversicherung)
  • Pflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
  • Stellung und Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten
  • Unfälle (Unfallvermeidung, mögliche Unfallursachen erkennen, unterschiedliche Unfallarten definieren, Unfälle sachgerecht melden u. m.)
  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
  • Sachgerechte Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung
  • Gefährdungen durch Lärm am Arbeitsplatz sowie geeignete Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe im Betrieb
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Ergonomie am Arbeitsplatz (Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) )
  • Verkehrssicherheit als Bestandteil des Arbeitsschutzes

Ist die Erstschulung für Sicherheitsbeauftragte Pflicht?

Laut DGUV Regel 100-101 kann der Sicherheitsbeauftragte seine Aufgaben ohne die in einer Schulung erworbenen Kenntnisse nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.

Den entsprechenden Passus können Sie in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ nachlesen.

Die Gewährleistung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Sicherheitsbeauftragte gehört zu den Pflichten des Unternehmers/Arbeitgebers und stellt also keine freiwillige Maßnahme dar. Daher findet unter anderem auch die Erstschulung für Sicherheitsbeauftragte während der regulären und zu vergütenden Arbeitszeit statt.

Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten wird vielfach als Online-Schulung oder als Inhouse-Schulung (bei der Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter in einem Betrieb) angeboten.

Soll nur eine Person zum Sicherheitsbeauftragten ernannt werden, empfehlen sich Online-Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten. Diese stören den normalen Betriebsablauf nicht und finden selbstverständlich in der Regel während der üblichen Arbeitszeiten statt.

Fazit:

Wer als Sicherheitsbeauftragter bestellt wird, muss einen entsprechenden Lehrgang absolvieren, um sich die dafür erforderlichen Kenntnisse anzueignen.

Für die Kosten kommt der Arbeitgeber auf, der den angehenden Sicherheitsbeauftragten für die Zeit der Schulung von der Arbeit freistellen muss.

Als Basis gilt die Erstschulung für Sicherheitsbeauftragte. Anschließend kann das Wissen in weiterführenden Fortbildungen und Lehrgängen nochmals vertieft, aufgefrischt und aktualisiert werden.

Als Experten für Arbeitsschutz empfehlen wir jedoch auch die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern. Denn auch in Kleinbetrieben kommt es immer wieder zu Unfällen und potenziellen Gefahrenlagen, die mit Hilfe eines aufmerksamen und geschulten Sicherheitsbeauftragten vermeidbar wären.

Sie benötigen eine Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten oder suchen nach einem Online-Lehrgang zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung?

Dann informieren Sie sich auf unserer Terminübersichtsseite über unsere Termine. Auf Anfrage lassen wir Ihnen auch gern ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Inhouse-Schulung zukommen.

Wir freuen uns auf Sie!

Quellen:

  1. https://www.dguv.de/fb-org/sachgebiete/sicherheitsbeauftragte/ausbildung/index.jsp
  2. https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/211-042.pdf