
Ob und wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Unternehmen benötigt, hängt maßgeblich von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Doch auch andere Faktoren bestimmen die erforderliche Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen. Tatsächlich sollte jederzeit die Anwesenheit eines Sicherheitsbeauftragten gewährleistet sein. Dies müssen vor allem Betriebe mit Schichtbetrieb und Unternehmen, die mehrere Betriebsstätten unterhalten, stets berücksichtigen.
Ab wie vielen Mitarbeitern benötigt ein Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten?
Grundsätzlich gilt:
Beschäftigt ein Unternehmen mit niedriger Gefährdung mehr als 20 Mitarbeiter, muss dieses mindestens einen Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden lassen. Bei mehr als 50 Mitarbeitern werden 2 Sicherheitsbeauftragte empfohlen. Für mehr als 100 Mitarbeiter sind meist 2-3 Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Bei mehr als 200 Mitarbeitern werden von der BGW bei niedriger Gefährdung bereits 4 Sicherheitsbeauftragte empfohlen.
Weitere Faktoren zur Bestimmung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten
Ein wichtiger Faktor bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen sind potenzielle Gefährdungen der verschiedenen Arbeitsbereiche. Diese werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt, regelmäßig aktualisiert und detailliert protokolliert.
Hierfür wird die jeweilige Gefährdungslage in eine von drei möglichen Gefährdungsgruppen (niedrige, mittlere und hohe Gefährdung) eingeteilt.
Neben den möglichen Gefährdungen und der Anzahl der Beschäftigten spielen auch die Größe und räumliche Aufteilung des Betriebes eine Rolle. Denn bei vielen Produktionsfirmen befinden sich mehrere Gebäude mit jeweils unterschiedlicher Gefahrenlage auf dem Gelände (Verwaltung/Büro, Produktion, Lager usw.). Dies betrifft sowohl das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung als auch die empfohlene Anzahl der Sicherheitsbeauftragten. Denn ein Sicherheitsbeauftragter sollte immer auch eine fachliche sowie räumliche (und zeitliche) Nähe den betreffenden Beschäftigen gewährleisten können.
Weitere Empfehlungen und Informationen zu den unterschiedlichen Gefährdungsgruppen finden Sie auf https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/vorschau/empfehlung-kriterien-unfall-und-gesundheitsgefahren-und-19086
Fazit:
Es gibt verschiedene Faktoren, die bestimmen, wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Unternehmen benötigt. Lassen Sie sich hierzu am besten von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Auch das Aktualisieren und Dokumentieren der Gefährdungsbeurteilung kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie übernehmen.
In entsprechenden Seminaren zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung können sich Unternehmer sowie Betriebs- und Personalräte jedoch auch selbst das erforderliche Wissen hierfür aneignen.
Sie benötigen eine Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten oder suchen nach einem Online-Lehrgang zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung?
Dann informieren Sie sich gern auf unserer Terminübersichtsseite über unsere Termine. Auf Anfrage lassen wir Ihnen auch ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Inhouse-Schulung zukommen.
Wir freuen uns auf Sie!
Quellen:
- https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909
- https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/211-042.pdf
- https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/arbeitsschutz-netzwerk/so-ermitteln-sie-die-zahl-der-sicherheitsbeauftragten-20326

