Die Gefährdungsbeurteilung

Erstellung einer Gefährungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 1996 fest im Arbeitsschutzgesetzmanagementsystem verankert und bildet die Basis im betrieblichen Arbeitsschutz.

Es geht darum, mögliche Gefahren zu erkennen und vorschriftsmäßig zu dokumentieren, geeignete Maßnahmen zu eruieren und ebenfalls schriftlich festzuhalten.

Welche Vorschriften die Gefährdungsbeurteilung erfüllen muss, werden im § 3 der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung ausführlich erläutert.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Voraussetzung für das Ergreifen betrieblicher Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf den Arbeitsschutz und die diesbezüglichen Arbeitsbedingungen eines Unternehmens.

Damit bildet sie die Basis für die Ausübung der Grundpflichten des Unternehmers gemäß des Arbeitsschutzgesetztes (§ 3 Abs. 1). Das Einhalten der in der Gefährdungsbeurteilung dokumentierten und auf den Betrieb zugeschnittenen Maßnahmen obliegt somit dem Unternehmer.

Um mögliche Veränderungen innerhalb einer Betriebsstätte berücksichtigen sowie die Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen überprüfen zu können, sind regelmäßige Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilungen notwendig.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es nach § 4 Abs. 1 ArbSchG , Arbeitsbedingungen zu schaffen, die nach Möglichkeit eine Gefährdung für das Leben bzw. die körperliche sowie psychische Gesundheit gänzlich vermeiden oder so gering wie möglich halten.

Neben möglichen Personenschäden werden dadurch ebenfalls unnötige Kosten vermieden, die – nicht zuletzt durch den personellen Ausfall – durch Unfälle am Arbeitsplatz oder durch arbeitsplatzbedingte Erkrankungen entstehen können.

Weiterhin ist zu bedenken, dass sich ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld ausgesprochen ebenso positiv auf die Motivation und die Arbeitseffektivität auswirkt.

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Die Gefährdungsbeurteilung kann entweder vom Unternehmer selbst, von Führungskräften oder von einer  Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Doch auch bei der Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt die rechtliche Verantwortung für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung stets dem Unternehmer.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung erneuert werden?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die regelmäßige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu sorgen. Wie oft diese stattfinden sollte, ist nicht pauschal vorgeschrieben. In Branchen ohne hohes Gefährdungspotenzial wird die Erneuerung der Gefährdungsbeurteilung im Turnus von ein bis zwei Jahren empfohlen.

Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung in kleineren Zeitabständen kann unter anderem jedoch notwendig werden bei:

✅ Erneuerungen/Änderungen am Arbeitsplatz (neue Arbeitsmaschinen, neue Arbeitsabläufe, neue Werkzeuge oder Umbau der Räumlichkeiten)
✅ Arbeitsunfällen oder neu aufgetretenen Sicherheitsmängeln und/oder Situationen, die zu Unfällen hätten führen können
✅ Gesetzlichen Anpassungen und neuen Regelungen bezüglich des Arbeitsschutzes 
branchenspezifisch hohen Risiken – wie beispielsweise in der Chemieindustrie, der Baubranche oder in der Veterinärmedizin
✅ hoher psychischer Belastung

Fazit:

Die Gefährdungsbeurteilung muss stets an die sich verändernden Bedingungen am jeweiligen Arbeitsplatz angepasst werden. Daher kann bezüglich des zeitlichen Intervalls einer Überprüfung auch keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden. Vielmehr sollten mögliche Gefährdungen regelmäßig überwacht und die Häufigkeit der Gefährdungsbeurteilungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Nur so ist ein hohes Maß an Sicherheit am Arbeitsplatz möglich, welches die Gefahren für die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer so gut wie möglich minimiert oder bestenfalls sogar vermeidet.

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Quellen:

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/index.html
  2. https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Gefaehrdungsbeurteilung/Handbuch-Gefaehrdungsbeurteilung/Grundlagenwissen/Grundlagen/Grundlagen_dossier?pos=1