Wie viele Feuerlöscher benötigt ein Betrieb mit normaler Brandgefahr?

Ob die Schulung von Brandschutzhelfern, die jährliche Unterweisung oder das Bereitstellen einer ausreichenden Anzahl funktionstüchtiger Feuerlöscher: Für den Brandschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Wie viele Feuerlöscher in einem Betrieb benötigt werden, hängt von der Größe und dem räumlichen Aufbau des Betriebes, der individuellen Brandgefährdung und der Anzahl der sogenannten Löschmitteleinheiten – kurz LE genannt – ab.

Um zu berechnen, wie viele Feuerlöscher in einem Betrieb benötigt werden, wird der Bedarf an LE pro Quadratmeter ermittelt.

Wie viel Feuerlöscher pro Quadratmeter?

Bei der Auswahl empfehlen sich Feuerlöschmodelle mit 10 LE, Modelle mit weniger als 6 LE sind im gewerblichen Bereich nicht zulässig.

Wichtig:
Weist Ihr Betrieb mehrere Etagen auf, ist in jeder Etage mindestens ein Feuerlöscher erforderlich.

 

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viele Feuerlöscher mit der erforderlichen Gesamtzahl an LE bei normaler Brandgefährdung empfohlen werden. Es kommt also in erster Linie auf die Zahl der Löschmitteleinheiten pro Quadratmeter an.

Größe der GrundflächeLöschmitteleinheiten (LE)Anzahl der Feuerlöscher
bis 50 m261
bis 100 m291
bis 200 m2122
bis 300 m2152
bis 400 m2182
bis 500 m2213
bis 600 m2243
bis 700 m2273
bis 800 m2303
bis 900 m2334
bis 1.000 m2364

Pro weitere 250 m² werden zusätzliche 6 LE benötigt

Haben Sie Feuerlöscher mit mehr oder weniger Löschmitteleinheiten als in der Tabelle angegeben, müssen Sie auch die Anzahl der Feuerlöscher entsprechend anpassen, um die Mindestmenge der erforderlichen Löscheinheiten zu erreichen.

Wichtig:
Auch der Laufweg zum nächsten Feuerlöscher spielt im Ernstfall eine große Rolle und darf bei normaler Brandgefahr nicht mehr 20 Meter betragen.
Sämtliche Feuerlöscher müssen für jeden gut sichtbar und erreichbar sein sowie eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen.

Die „technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Punkt 5.3″ finden Sie hier im Dokument: PDF

Neben der Ausstattung mit Feuerlöschern ist auch die Anwesenheit ausgebildeter Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben.

In der Regel sind dies in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern und normaler Brandgefahr 2 Personen bzw. 5 %. Dennoch kann es ratsam sein, mehr Mitarbeiter zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden zu lassen – vorzugsweise durch eine Inhouse-Schulung im eigenen Betrieb.

Hierbei kann Brandschutzbeauftragter (Dozent) direkt auf die Themen „Feuerlöscher und Flucht- und Rettungswege“ eingehen und auf etwaige Mängel hinweisen.

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Quellen:

  1. technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände
  2. https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2