
Ob die Schulung von Brandschutzhelfern, die jährliche Unterweisung oder das Bereitstellen einer ausreichenden Anzahl funktionstüchtiger Feuerlöscher: Für den Brandschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Wie viele Feuerlöscher in einem Betrieb benötigt werden, hängt von der Größe und dem räumlichen Aufbau des Betriebes, der individuellen Brandgefährdung und der Anzahl der sogenannten Löschmitteleinheiten – kurz LE genannt – ab.
Um zu berechnen, wie viele Feuerlöscher in einem Betrieb benötigt werden, wird der Bedarf an LE pro Quadratmeter ermittelt.
Wie viel Feuerlöscher pro Quadratmeter?
Bei der Auswahl empfehlen sich Feuerlöschmodelle mit 10 LE, Modelle mit weniger als 6 LE sind im gewerblichen Bereich nicht zulässig.
Wichtig:
Weist Ihr Betrieb mehrere Etagen auf, ist in jeder Etage mindestens ein Feuerlöscher erforderlich.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viele Feuerlöscher mit der erforderlichen Gesamtzahl an LE bei normaler Brandgefährdung empfohlen werden. Es kommt also in erster Linie auf die Zahl der Löschmitteleinheiten pro Quadratmeter an.
| Größe der Grundfläche | Löschmitteleinheiten (LE) | Anzahl der Feuerlöscher |
| bis 50 m2 | 6 | 1 |
| bis 100 m2 | 9 | 1 |
| bis 200 m2 | 12 | 2 |
| bis 300 m2 | 15 | 2 |
| bis 400 m2 | 18 | 2 |
| bis 500 m2 | 21 | 3 |
| bis 600 m2 | 24 | 3 |
| bis 700 m2 | 27 | 3 |
| bis 800 m2 | 30 | 3 |
| bis 900 m2 | 33 | 4 |
| bis 1.000 m2 | 36 | 4 |
Pro weitere 250 m² werden zusätzliche 6 LE benötigt
Haben Sie Feuerlöscher mit mehr oder weniger Löschmitteleinheiten als in der Tabelle angegeben, müssen Sie auch die Anzahl der Feuerlöscher entsprechend anpassen, um die Mindestmenge der erforderlichen Löscheinheiten zu erreichen.
Wichtig:
Auch der Laufweg zum nächsten Feuerlöscher spielt im Ernstfall eine große Rolle und darf bei normaler Brandgefahr nicht mehr 20 Meter betragen.
Sämtliche Feuerlöscher müssen für jeden gut sichtbar und erreichbar sein sowie eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen.
Die „technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Punkt 5.3″ finden Sie hier im Dokument: PDF
Neben der Ausstattung mit Feuerlöschern ist auch die Anwesenheit ausgebildeter Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben.
In der Regel sind dies in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern und normaler Brandgefahr 2 Personen bzw. 5 %. Dennoch kann es ratsam sein, mehr Mitarbeiter zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden zu lassen – vorzugsweise durch eine Inhouse-Schulung im eigenen Betrieb.
Hierbei kann Brandschutzbeauftragter (Dozent) direkt auf die Themen „Feuerlöscher und Flucht- und Rettungswege“ eingehen und auf etwaige Mängel hinweisen.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden lassen und somit wertvolle Zeit und Kosten sparen? Wir passen unsere Inhouse-Schulungen perfekt an die Anforderungen und Bedingungen Ihres Unternehmens an. Ihre Vorteile auf einen Blick:
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Quellen:
- technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2

