Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer (BSH) nach DGUV 205-023 – Inhouse-Schulung
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei der als „normal“ zu betrachtenden Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. reine Büronutzung) im Regelfall ausreichend.
Je nach Art und/oder Branche bzw. Gewerk des Unternehmens, der vorliegenden Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (Mitarbeiter, betriebsfremde Menschen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) ist eine höher liegende als die übliche Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch die Schichtbetrieb und die Abwesenheit einzelner Beschäftigter – z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel – zu berücksichtigen. Die Grundlage ist also immer die Gesamtzahl der Mitarbeitenden, losgelöst von der Anzahl der aktuell auf dem Betriebsgelände tätigen Personen.
Vorteile der Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort
Im Rahmen einer Inhouse-Schulung haben die Teilnehmer die Gelegenheit, die tatsächlichen Flucht- und Rettungswege ihres eigenen Gebäudes zu begehen und zu verinnerlichen. Sie lernen, wo genau sich die nächsten Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmeldeeinrichtungen und Notausgänge befinden. Dieses räumliche Wissen ist im Stress eines Brandereignisses, wenn jede Sekunde zählt, von unschätzbarem Wert. Im Gegensatz dazu wäre dieses spezifische Wissen in einem externen Schulungszentrum, das eine generische Umgebung nutzt, nicht vermittelbar.
Darüber hinaus bietet eine Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort den Vorteil, die Brandschutz- und Evakuierungshelfer-Ausbildung auf Wunsch mit einer Betriebsbegehung zu verbinden. Dadurch lassen sich Arbeitsplätze systematisch auf Gefahren überprüfen, um die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen, Risiken frühzeitig zu erkennen und gesunde sowie sichere Arbeitsbedingungen zu fördern.
Dauer
8 Unterrichtseinheiten, von 09:00 – 15:00 Uhr inkl. Pausen
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben des Brandschutzhelfer
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren und Risiken durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungswege
- Praktische Löschübung
Abschluss
Teilnehmerzertifikat
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlagen
- DGUV Information 205-023
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1
- ASR A 2.2
Teilnehmeranzahl
mind. 8 Teilnehmer, max. 15 Teilnehmer
Zielgruppe
- Unternehmer/ Mitarbeiter
- Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben
- Fach- und Führungskräfte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
Kosten
Preis auf Anfrage!
Der Preis ist ein Gesamtpreis für alle Teilnehmenden. (Inkl. An- und Abreisekosten, Übernachtung, Lehrmittel, Teilnehmerunterlagen)


