Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

Wenn es um das Thema Arbeitsschutz geht, kommen unter anderem die verschiedenen Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten ins Spiel. Denn der betriebliche Sicherheitsbeauftragte kann seine Kollegen und Vorgesetzten rechtzeitig auf vorhandene Mängel im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aufmerksam machen. Auf diesem Weg kann er damit schon von vornherein Sach- und Personenschäden verhindern.

Ob nicht vorhandene Feuerlöscher, mangelhaft ausgeschilderte Flucht- und Rettungswege, sicherheits- und gesundheitsgefährdendes Verhalten oder andere mögliche Gefahren am Arbeitsplatz:

Der Sicherheitsbeauftragte hat neben seiner eigentlichen Arbeitnehmertätigkeit eine verantwortungsvolle Aufgabe, um die Sicherheit der Mitarbeiter eines Betriebes zu gewährleisten. Denn seine Aufgabe ist es, den Unternehmer bzw. die Führungskräfte des Unternehmens beim Thema Arbeitsschutz zu unterstützen. Daher müssen Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mindestens einen Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Wichtig:

Die Hauptverantwortung im Bereich Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Deshalb kann der Sicherheitsbeauftragte im Schadensfall (außer bei grob fahrlässigem Handeln) auch weder zivil- noch strafrechtlich haftbar gemacht werden. Zudem besitzt er trotz dieser verantwortungsvollen, als Ehrenamt ausgeführten Aufgabe keinerlei Weisungsbefugnis. Er sollte stattdessen Gespräche mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf Augenhöhe führen und sachlich auf mögliche Risiken und Gefahren hinweisen.

Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten

Um die wichtigen Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten erfüllen zu können, benötigt der angehende Sicherheitsbeauftragte spezielle Kenntnisse. Soll ein Mitarbeiter also erstmalig zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, muss er daher eine entsprechende Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten absolvieren. Diese kann als Präsenzschulung, als praktische Online-Schulung oder als Inhouse-Schulung zum Sicherheitsbeauftragten stattfinden und wird von einem Fachdozenten geleitet.

Wichtige Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sind unter anderem:

  • Prüfung des Vorhandenseins, des Zustands und Tragens eventueller Schutzausrüstungen nach entsprechenden Vorschriften
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen und Betriebsbegehungen
  • Aufdecken sicherheitsrelevanter Mängel sowie Hilfe bei deren möglichen Beseitigung
  • Beratung (nicht Belehrung) der Mitarbeiter und Führungskräfte zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Extra-Tipp:

Hinweise über verschiedenen Tätigkeitsanlässe und der jeweiligen Art der Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten finden Sie in der DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ der Deutschen Unfallversicherung

Gehört die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten?

Der betriebliche Sicherheitsbeauftragte muss sich in den in Deutschland herrschenden rechtlichen Bestimmungen im Bereich Arbeitsschutz auskennen. In seltenen Fällen wird sogar zusätzlich das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung an den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten delegiert. Dies überschreitet jedoch oftmals die fachliche Kompetenz eines Sicherheitsbeauftragten.

Der Lehrgang zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung kann zwar ebenfalls als Präsenzschulung, Online-Schulung oder als Inhouse-Schulung absolviert werden.

Doch ein Sicherheitsbeauftragter besitzt diesbezüglich meist keine ausreichend fachlichen Vorkenntnisse. So wird er sich in einem einzigen Seminar kaum das benötigte Fachwissen zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung aneignen können. Er leistet ehrenamtlich auch ohne diese zusätzliche Aufgabe einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit in seinem Arbeitsumfeld.

Fazit: Was die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern betrifft, sind Fachkenntnisse über eventuelle Gefahrenquellen sowie regelmäßiges Kontrollieren und Protokollieren vonnöten.

Sie benötigen eine Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten?

Dann informieren Sie sich gern auf unserer Terminübersichtsseite über unsere Termine für eine Online-Schulung. Auf Anfrage lassen wir Ihnen auch ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Inhouse-Schulung zukommen.

Wir freuen uns auf Sie!

Quellen:

  1. BGHM DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  2. DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ der Deutschen Unfallversicherung