Die Aufgaben des Verkehrsleiters
Alle Unternehmen, die gewerblich Güter oder Personen befördern, müssen einen Verkehrsleiter benennen. Dies ist Vorschrift seit Dezember 2011.
Diese Aufnahme muss nicht von einem angestellten Mitarbeitenden des Unternehmens erfüllt werden. Auch eine externe Person kann – selbstverständlich ausschließlich bei entsprechender Qualifikation – die Funktion des Verkehrsleiters übernehmen. Der externe Verkehrsleiter muss die fachliche Eignung besitzen und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit mitbringen, zudem müssen die von ihm bzw. ihr zu erfüllenden Aufgaben vertraglich geregelt sein.

Wichtig: Ein einzelner Verkehrsleiter (w/m/d) darf die Verkehrstätigkeit von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von insgesamt maximal 50 Fahrzeugen leiten.
Zu den Aufgaben gehören:
Der externe Verkehrsleiter
Als Ihr externer Verkehrsleiter erhalten Sie von uns Dienstleistungen von höchster Qualität. Wir erfüllen alle Aufgaben, die der Verkehrsleiter in Ihrem Unternehmen verantworten muss und sprechen mit Ihnen die Abgrenzungen zu den Schnittstellen in Ihrem Hause durch.
Unser für Sie zur Verfügung stehende Verkehrsleiter ist erfahren, schult und bildet selbst Fahrer sowie Unternehmer aus.
